29.12.2014, 10:46
Zitat:Original von johnpantom
Soviel mir bekannt ist,hat die Dekra hier gar nicht die Befugnis in NRW eine Ganzabnahme nach §21 Stvzo zu erstellen.So wie ich das sehe wurde hier auch nur ein Datenblatt erstellt. Um das Auto aber in D zuzulassen wird eine Abnahme nötig sein Datenblatt bezeichnet nur eine Beschreibung eines Fahrzeuges. Meines Wissens kann auch die Dekra in der ehemaligen DDR Ganzabnahmen machen.Wenn das Fahrzeug allerdings eine deutsche Zulassung hat,wäre mir das egal.
Ne das ist wie es aussieht eine COC Datenbestätigung obwohl da nur Datenblatt drüber steht. Die Befugnis um die zu erstellen hat jeder Prüf.-Ing. Und die wäre in dem Fall auch ausreichend, weil es sich um ein Fahrzeug mit EG-Betriebserlaubnis handelt. Hier reicht so ne Datenbestätigung mit ner Hauptuntersuchung um das Auto zuzulassen. Eine Vollabnahme nach §21 wäre nur bem Import eines Fahrzeugs nötig, das keine BE Betriebserlaubnis besitzt, also zum Beispiel aus Amerika. Dann geht das nur über nen amtlich anerkannten Sachverständigen und die gibts wie du geschrieben hast im Westen nur bei den TÜV´s und im Osten nur beim Dekra.
Wegen des falschen Erstzulassungsdatums: Ich geh einfach mal davon aus dass der Prüfer Probleme hatte den auf französisch verfassten belgischen Brief zu entziffern und irrtümlicherweise das Datum eines Halterwechsels mit dem Erstzulassungsdatum verwechselt hat. Das sollte aber bei der Zulassung in Deutschland spätestens der Zulassungsstelle auffallen, denn die vergleicht im Normalfall die Angaben auf der Datenbestätigung mit den Angaben in den Originalpapieren.
Gruß Andreas