06.07.2015, 00:27
Zitat:Original von cooper
Hi Dirk,
das sogenannte Vollgutachten nach §21 enthält eine HU, ist aber weder genauer noch umfagreicher. D.h. wenn du vor einem Jahr das H-Gutachten bekommen hast, solltest du jetzt auch den HU-Teil des Vollgutachtens problemlos meistern.
Problematisch sind die "anderen" Teile des Vollgutachtens: deine Vette wird so behandelt, als sei sie noch nie in Europa zugelassen gewesen. Also brauchst du Ausnahmegenehmigungen für die roten Blinker, Nummernschilder usw., die man inzwischen eigentlich nicht mehr bekommt. Und die obligatorischen Rückstrahler.
Hast du noch den alten Fahrzeugbrief? Dann Kopie für deine Akten.machen und das Original mitnehmen. Vereinfacht z.B. die Datenbeschaffung.
Viele Grüße, Mirko
Alter Fahrzeugbrief ist hier das Zauberwort, von dort werden alle Eintagungen anstandslos übernommen.
Die Abgasuntersuchen ist ein W....
Wer von denen hat denn von den alten Vetten die Abgaswerte in seinem Rechner?
C4, C5, C6 und jetzt die C7, aber davor!
Meine war ein paar Jahre länger abgemeldet TÜV und AU fertig....muss aber zugeben, die Äußerung des Hr. vom TÜV war:"Was soll ich da prüfen?"
Gruß Andreas