06.07.2015, 10:38
Guten Morgen,
aus aktuellem Anlaß: ist eine Vollabnahme nach §21 auch notwendig, wenn ein Fahrzeug, das bislang nur mit roten Nummern bewegt wurde, auf H-Kennzeichen umgerüstet werden soll?
Ich frage, da ich eine C3 im Auge habe, deren aktueller Besitzer ein rotes Kennzeichen für seinen Oldtimer Fuhrpark hat. Beim Kauf wäre noch H-Kennzeichen und TÜV fällig. Nach dem Durchlesen der Posts hier, bin ich etwas verunsichert darüber, ob dies problemlos möglich ist.
Danke vorab für Eure Expertenmeinungen.
Grüße,
Christian
aus aktuellem Anlaß: ist eine Vollabnahme nach §21 auch notwendig, wenn ein Fahrzeug, das bislang nur mit roten Nummern bewegt wurde, auf H-Kennzeichen umgerüstet werden soll?
Ich frage, da ich eine C3 im Auge habe, deren aktueller Besitzer ein rotes Kennzeichen für seinen Oldtimer Fuhrpark hat. Beim Kauf wäre noch H-Kennzeichen und TÜV fällig. Nach dem Durchlesen der Posts hier, bin ich etwas verunsichert darüber, ob dies problemlos möglich ist.
Danke vorab für Eure Expertenmeinungen.
Grüße,
Christian