10.07.2015, 17:37
Hi Jörg,
das mag sein, aber hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
steht:
das mag sein, aber hier
https://www.gesetze-im-internet.de/fzv_2011/__14.html
steht:
Zitat:Sind die Fahrzeug- und Halterdaten im Zentralen Fahrzeugregister bereits gelöscht worden und kann die Übereinstimmungsbescheinigung, die Datenbestätigung oder die Bescheinigung über die Einzelgenehmigung des unveränderten Fahrzeugs nicht anderweitig erbracht werden, ist § 21 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung entsprechend anzuwenden.Ich denke im vorliegenden Fall sind die Daten gelöscht, da die Frist innerhalb der damaligen Regelung abgelaufen war. Oder sehe ich das falsch?