06.12.2015, 18:17
@ 19corvette92
Der Unterschied zwischen Festigkeitsgutachten und Teilegutachten ist mir bekannt. Ich habe deine Antwort demnach schon richtig interpretiert. Habe mich gestern mit Molle über das Ein oder andere auch schon unterhalten. Was Sinnhaftigkeit und so weiter angeht. Ist ja alles Geschmackssache. Und es ist offiziell nach wie vor legitim Ersatzteile anzubieten die nicht Tüvkonform sind. Einige Unwissentliche lassen sich dann gerne mal vom Begriff Festigkeitsgutachten irritieren und haben beim Tüv dann den AHA Effekt.
@ Molle
Danke. Gut erklärt. Mit den 2% hatte ich auch mal gehört, wußte aber nicht wie sich das berechnet. Aber dank meiner Tochter habe ich jetzt ja visuell breitere Radkästen zum Nulltarif
Der Unterschied zwischen Festigkeitsgutachten und Teilegutachten ist mir bekannt. Ich habe deine Antwort demnach schon richtig interpretiert. Habe mich gestern mit Molle über das Ein oder andere auch schon unterhalten. Was Sinnhaftigkeit und so weiter angeht. Ist ja alles Geschmackssache. Und es ist offiziell nach wie vor legitim Ersatzteile anzubieten die nicht Tüvkonform sind. Einige Unwissentliche lassen sich dann gerne mal vom Begriff Festigkeitsgutachten irritieren und haben beim Tüv dann den AHA Effekt.
@ Molle
Danke. Gut erklärt. Mit den 2% hatte ich auch mal gehört, wußte aber nicht wie sich das berechnet. Aber dank meiner Tochter habe ich jetzt ja visuell breitere Radkästen zum Nulltarif
Gruß aus Köln
Juergen
Juergen