26.10.2004, 11:33
Hallo Didi,
jetzt erst mal nicht groß aufregen. Alle weiterhin anfallenden Arbeiten an deinem Wagen müssen ja auf Kosten der Werkstatt erledigt werden. Sie sind dazu verpflichtet den Fehler, für dessen Beseitigung du ja schon bezahlt hast, ohne weitere Kostenerhebung zu korrigieren. Ist halt immer ärgerlich wenn so etwas geschieht.
Gruß, Al....
jetzt erst mal nicht groß aufregen. Alle weiterhin anfallenden Arbeiten an deinem Wagen müssen ja auf Kosten der Werkstatt erledigt werden. Sie sind dazu verpflichtet den Fehler, für dessen Beseitigung du ja schon bezahlt hast, ohne weitere Kostenerhebung zu korrigieren. Ist halt immer ärgerlich wenn so etwas geschieht.
Gruß, Al....
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