27.09.2020, 13:32
Hintere Beleuchtung muss nicht umgerüstet werden.
Die ZR-1en wurden damals in D auch bei offiziellem Kauf über einen GM-Händler per Einzelabnahme zugelassen, eine ABE gab es für das Auto nie.
Dabei wurden auch die roten US-Blinker mit Ausnahmegenehmigung eingetragen, das ist auch heute noch möglich, selbst im strengen Hessen mit seinen Bündelungsbehörden.
Der TÜVler muss nur wissen, was im Gutachten stehen sollte.
Gruß
JR
Die ZR-1en wurden damals in D auch bei offiziellem Kauf über einen GM-Händler per Einzelabnahme zugelassen, eine ABE gab es für das Auto nie.
Dabei wurden auch die roten US-Blinker mit Ausnahmegenehmigung eingetragen, das ist auch heute noch möglich, selbst im strengen Hessen mit seinen Bündelungsbehörden.
Der TÜVler muss nur wissen, was im Gutachten stehen sollte.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!