22.02.2023, 00:12
(Dieser Beitrag wurde zuletzt bearbeitet: 22.02.2023, 00:45 von Gelber Bengel.)
Bevor Du was kaufst, was Du eventuell nicht brauchst, nur ein kurzer Hinweis, wenn Du die gesiegelten kleinen Schilder noch nicht in Händen halten solltest:
".....muss dies durch ein Gutachten/eine Eintragung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) festgestellt werden. I.d.R. bestätigt der Sachverständige z.B. in einem Gutachten die eingeschränkte Anbringungsstelle durch eine Eintragung wie: "Platz f. amtl. Kennz. hinten max. B 320x H 150mm". Dabei stellt der Sachverständige den tatsächlich vorhandenen Platz fest, nicht die zu verwendende Kennzeichenart/-größe. Über die zu verwendende Kennzeichengröße entscheidet dann die Zulassungsstelle."
".....muss dies durch ein Gutachten/eine Eintragung eines amtlich anerkannten Sachverständigen (aaS) festgestellt werden. I.d.R. bestätigt der Sachverständige z.B. in einem Gutachten die eingeschränkte Anbringungsstelle durch eine Eintragung wie: "Platz f. amtl. Kennz. hinten max. B 320x H 150mm". Dabei stellt der Sachverständige den tatsächlich vorhandenen Platz fest, nicht die zu verwendende Kennzeichenart/-größe. Über die zu verwendende Kennzeichengröße entscheidet dann die Zulassungsstelle."