02.02.2005, 18:31
Zitat:Bist du sicher daß der Erlaß der Selbstbeteiligung nicht erlaubt ist?
Na ja, verboten ist es nicht (wie auch, jeder kann mit seinem Geld machen was er will), obwohl es die Versicherer nicht gerne sehen, weil der Eindruck entsteht, daß die Gesellschaften das Geld verschenken.
Zitat:Also wenn ich meine Kunden zwischen 150 euro weniger oder probefahrt mit der Corvette wählen lassen würde würden die meisten das Geld nehmen.
Das ist ja gerade der kaufmännische Unsinn. Wieso soll ich den Kunden wählen lassen? Er hat eine Teilkasko-Police, in der steht, daß er 150 Euro selbst bezahlen muß. Warum soll ich ihm das schenken? Wenn es sich dann noch um ne Polo-Scheibe handelt, dann kann ich gleich im Bett bleiben.
Aber das ist ja nicht das Thema.
Gruß Ecki