25.03.2024, 16:53
Soweit ich weiss, ist gesetzlich eine Mindestbodenfreiheit von 10cm vorgeschrieben, und zwar an allen Punkten des Bodens. Prüfen manche Polizisten bei Verkehrskontrollen nach.
Was die C5 betrifft, so habe ich meine auch "moderat" tiefergelegt, und zwar nicht tiefer als daß ich noch problemlos die Arme einer Hebebühne unter die Rahmenauflagepunkte schieben kann. Würde andernfalls auch den TÜV Prüfer ungemein begeistern, wenn man das Auto am Kotflügel hochziehen müsste, um die Arme drunter zu kriegen! Weitere Nachteile bei zu tiefem Tieferlegen sind offensichtlich,
Gruss RainerR
Was die C5 betrifft, so habe ich meine auch "moderat" tiefergelegt, und zwar nicht tiefer als daß ich noch problemlos die Arme einer Hebebühne unter die Rahmenauflagepunkte schieben kann. Würde andernfalls auch den TÜV Prüfer ungemein begeistern, wenn man das Auto am Kotflügel hochziehen müsste, um die Arme drunter zu kriegen! Weitere Nachteile bei zu tiefem Tieferlegen sind offensichtlich,
Gruss RainerR
RaRo