13.07.2024, 11:28
Merkur berichtet, man habe sich auf einen Vergleich geeinigt, daß 90% des Schadens von der Versicherung des Freistaats Bayern zu tragen seien. Es gab einen Schwelbrand mit einem Schaden von etwa 7000 Euro.
Ursache des Brandes sei eine Gummiauflage nah am Katalysator gewesen. Dieser könnte angesichts der hohen Drehzahlen bei der Prüfung zu heiß geworden sein. Diese Gummiauflage sei aus dem Material eines alten Reifens hergestellt worden. Sie geriet in Brand.
Dazu meine Anmerkung: Vermutlich selbst angebracht.
Es wird nicht berichtet, ob dieses Gummi dort hätte sein dürfen und/oder ob es etwa zur Prüfung vorsorglich hätte entfernt werden müssen.
Ich finde die Vergleichshöhe zu Gunsten des Geschädigten auch erstaunlich. Ob das Urteil rechtskräftig ist, konnte ich nicht lesen. Interessant auch, daß nicht der Prüfer/der TÜV der Beklagte war, sondern, weil Prüfung eine hoheitliche Aufgabe, das Land Bayern.
Grüße
Axel
Ursache des Brandes sei eine Gummiauflage nah am Katalysator gewesen. Dieser könnte angesichts der hohen Drehzahlen bei der Prüfung zu heiß geworden sein. Diese Gummiauflage sei aus dem Material eines alten Reifens hergestellt worden. Sie geriet in Brand.
Dazu meine Anmerkung: Vermutlich selbst angebracht.
Es wird nicht berichtet, ob dieses Gummi dort hätte sein dürfen und/oder ob es etwa zur Prüfung vorsorglich hätte entfernt werden müssen.
Ich finde die Vergleichshöhe zu Gunsten des Geschädigten auch erstaunlich. Ob das Urteil rechtskräftig ist, konnte ich nicht lesen. Interessant auch, daß nicht der Prüfer/der TÜV der Beklagte war, sondern, weil Prüfung eine hoheitliche Aufgabe, das Land Bayern.
Grüße
Axel
Axel Pfeiffer