21.03.2005, 13:47
@ CC5
Ist ein Verstoss nach § 60, 60a StVZO und wird normalerweise mit 40 € und einem Punkt geahndet.
Man kann aber auch Glück haben und es bleibt bei einem Hinweis und der Auflage, bei der nächsten Dienststelle möglichst schnell mit dem richtig angebrachten Schild vorzufahren.
Hatte allerdings auch heftige Rahmenbedingungen, deshalb waren die Jungs recht freundlich zu mir.
Gruß, Al....
Ist ein Verstoss nach § 60, 60a StVZO und wird normalerweise mit 40 € und einem Punkt geahndet.
Man kann aber auch Glück haben und es bleibt bei einem Hinweis und der Auflage, bei der nächsten Dienststelle möglichst schnell mit dem richtig angebrachten Schild vorzufahren.
Hatte allerdings auch heftige Rahmenbedingungen, deshalb waren die Jungs recht freundlich zu mir.
Gruß, Al....
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