07.06.2005, 16:31
Der TüV kann eintragen was er will. Wenn da z.B. eingetragen ist:
Kennzeichen vorne, durch Glasplatte überdeckt, §60 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 wurde nicht berücksichtigt
heißt das noch lange nichts. Das heißt nur, dass in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung, die eben diesen §60 StVZO außer Kraft setzt, vom zuständigen Regierungsbezirk das so gefahren werden darf. Hat der Halter die nicht (und die wird er NIEEE bekommen), ist er illegal unterwegs.
Aber, sind wir mal ehrlich: Dem Durchschnittspolizisten wird das nieee auffallen, wenn er den Fahrzeugschein sieht wird er es gut sein lassen.
Kennzeichen vorne, durch Glasplatte überdeckt, §60 Abs. 1 Satz 4 Halbsatz 2 wurde nicht berücksichtigt
heißt das noch lange nichts. Das heißt nur, dass in Verbindung mit einer Ausnahmegenehmigung, die eben diesen §60 StVZO außer Kraft setzt, vom zuständigen Regierungsbezirk das so gefahren werden darf. Hat der Halter die nicht (und die wird er NIEEE bekommen), ist er illegal unterwegs.
Aber, sind wir mal ehrlich: Dem Durchschnittspolizisten wird das nieee auffallen, wenn er den Fahrzeugschein sieht wird er es gut sein lassen.