07.06.2005, 16:38
ergänzendes Beispiel: Wer schon mal einen alten Polizeiwagen gekauft hat, so wird in dem Brief auch stehen, dass Sondersignaleinrichtungen eingetragen sind. Beim 528i der Polizeidirektion Halle (Zivilwagen) war das zumindest so. Nur alleine diese Eintragung ermächtigt den nächsten Halter noch lange nicht, mit Sonder- und Wegerechten zu fahren, dafür benötigt er zusätzlich eine Ausnahmegenehmigung (wie sie z.B. Blutkurriere hier bekommen).