15.06.2005, 08:12
Bei mir sind die Teile damals bei der §21er eingetragen worden. Steht drinn:" Seitenmarkierungsleuchten . . . vorn gelb als Fahrtrichtungsanzeiger gesch . . .".
Keine Probleme bei TÜV, Boxenstops (und die kommen sehr häufig vor . . .) o.ä.
Wer zwei ständig brennende Blinker nicht versteht . . . sollte das fahren lassen.
Grüße
Jochen
Keine Probleme bei TÜV, Boxenstops (und die kommen sehr häufig vor . . .) o.ä.
Wer zwei ständig brennende Blinker nicht versteht . . . sollte das fahren lassen.
Grüße
Jochen