06.09.2002, 01:39
Sorry daß ich widersprechen muß,Jochen.Die Gewährleistung heißt nicht Garantie.Die Gewährleistungspflicht sagt nur aus,daß der Verkäufer versichert,daß die Sache zum Zeitpunkt der Übergabe in dem versprochenen Zustand war-nicht mehr.Wenn der Käufer dieses anerkennt und nicht innerhalb der gesetzlichen Frist Ansprüche geltend macht,ist das Thema vom Tisch.
Gruß Eckaat
Gruß Eckaat