19.10.2005, 20:25
Zitat:Original von Klaus
Ein ganz schöner Betrag, der da zusammen kommt.
Die Gewährleistungthematik kenne ich nicht genau, aber bis zu einem bestimmten Zeitpunkt nach Kaufdatum muß er Verkäufer NACHWEISEN, daß der Mangel zum Kaufdatum nicht da war. Erst nach diesem Stichtag, muß der Käufer nachweisen, daß der Mangel schon vorher bestand. Ist das nicht so?
Wenn sich da keine Möglichkeiten auftun, wird das ein unangenehme Kröte....
Gruß
Klaus
Richtig, das erste halbe Jahr muss der Händler nachweisen, dass der Defekt beim Kauf noch nicht bestanden hat, das nächste halbe Jahr muss der Kunde beweisen, dass der Defekt seit Autokauf schon vorhanden war.
Mfg Axel
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