04.11.2005, 21:10
Das Prüfzeichen bezieht sich entweder nur auf die EMV (Elektromagnetische Verträglichkeit, auf gut deutsch: Funkentstörung, Prüfung nach ECE R10) oder es sind für Scheinwerfer zugelassene Vorschaltgeräte (Prüfung nach ECE R98 )
Die Prüfung nach ECE R10 ist für alle elektronischen Geräte in Fahrzeugen vorgeschrieben und bedeutet nicht dass die Teile für PKW-Scheinwerfer zugelassen sind.
Z.B. für Arbeitsscheinwerfer (für diese ist keine Bauartgenehmigung vorgeschrieben) darf man sie verwenden. Aber eine Corvette ist nun mal kein Mähdrescher.
Wenn die Vorschaltgeräte nach ECE R98 geprüft sind dürfen sie nur mit den dazugehörigen Scheinwerfern und Brennern verwendet werden.
Wie J.M.G. bereits schrieb: Zum Umrüsten von Halogen-Scheinwerfern auf jeden Fall verboten.
Die Prüfung nach ECE R10 ist für alle elektronischen Geräte in Fahrzeugen vorgeschrieben und bedeutet nicht dass die Teile für PKW-Scheinwerfer zugelassen sind.
Z.B. für Arbeitsscheinwerfer (für diese ist keine Bauartgenehmigung vorgeschrieben) darf man sie verwenden. Aber eine Corvette ist nun mal kein Mähdrescher.
Wenn die Vorschaltgeräte nach ECE R98 geprüft sind dürfen sie nur mit den dazugehörigen Scheinwerfern und Brennern verwendet werden.
Wie J.M.G. bereits schrieb: Zum Umrüsten von Halogen-Scheinwerfern auf jeden Fall verboten.