11.12.2005, 01:24
Hi Thomas,
noch eine Anmerkung zum Thema Werksgarantie (3 Jahre nach Erstzulassung):
Wenn das Auto EZ 12/02 hat, dreht es sich hier um wenige Tage. Kennst Du den genauen Tag? Wenn der verstrichen ist, ist definitiv Schluss mit der Herstellergarantie.
Dann greift der Gewährleistungskram aus Deinem jetzt geplanten Kauf - unter der Voraussetzung, dass der Händler nicht nur für Privat vermittelt.
Also Vorsicht! Aufgrund des derzeitigen Marktes für C5en sollte man eigentlich nicht hetzen müssen.
Was soll das Auto denn kosten?
Gruß
JR
noch eine Anmerkung zum Thema Werksgarantie (3 Jahre nach Erstzulassung):
Wenn das Auto EZ 12/02 hat, dreht es sich hier um wenige Tage. Kennst Du den genauen Tag? Wenn der verstrichen ist, ist definitiv Schluss mit der Herstellergarantie.
Dann greift der Gewährleistungskram aus Deinem jetzt geplanten Kauf - unter der Voraussetzung, dass der Händler nicht nur für Privat vermittelt.
Also Vorsicht! Aufgrund des derzeitigen Marktes für C5en sollte man eigentlich nicht hetzen müssen.
Was soll das Auto denn kosten?
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!