25.01.2006, 19:44
Zitat:Original von hotparts
Müßte doch trotzdem möglich sein auf das dofe Standlicht zu verzichten, stärkere Lampen einzubauen mit einem normalen Ein- Ausschalter.
Wenn man ohnedies mit Licht fährt kann ich mir kaum vorstellen, dass dann jemand schaut wie es geschalten wird.
Ich verstehe nicht, was Du da schreibst.
DRL soll und darf kein SUPERLICHT sein, sondern soll lediglich den "träumenden" Verkehrsteilnehmer auf ein entgegen kommendes Fahrzeug aufmerksam machen.
Daher soll DRL nicht so hell wie Abblendlicht sein.
Ist DRL nicht möglich, darf mit Abblendlicht gefahren werden.
Sind die Nebelscheinwerfer in einer "falschen" Lichtfarbe, oder entspricht der "Ein- /Anbauort" nicht den vorgaben für DRL, muss man zusehen, das man die gesetzlichen Rahmenbedingungen einhält.
Passt die Vorgaberichtline, wird natürlich auf zusätzliche Beleuchtung verzichtet.
Eine "Lichtleistungserhöhung" durch Einsatz von stärkeren Leuchtmittel ist verboten.
Durch "Austausch" auf stärkere "Birnen" ist die Blendung für entgegenkommende höher.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI