13.02.2006, 18:22
Wenn der "Original-Geschwindigkeitsmesser" gegen andere Arten der Anzeige (z.B. Digital) ausgetauscht wird, muss man dieses Instrument durch den TÜV eintragen lassen.
Wenn jemand so einen Umbau vorhat, Empfehle ich einen Tacho-Generator am Ende der Tachowelle (vom Getriebe zu Gerät führend).
Dieser gibt vernünftige Impulse, Analog zur Geschwindigkeit, aus und kann auch noch durch ein Zusatz-Modul kalibriert werden.
Digitale "Zusatz-Instrumente" benötigen keine TÜV-Genehmigung.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI, der auch schweinereien vorhat
Wenn jemand so einen Umbau vorhat, Empfehle ich einen Tacho-Generator am Ende der Tachowelle (vom Getriebe zu Gerät führend).
Dieser gibt vernünftige Impulse, Analog zur Geschwindigkeit, aus und kann auch noch durch ein Zusatz-Modul kalibriert werden.
Digitale "Zusatz-Instrumente" benötigen keine TÜV-Genehmigung.
Grüsse vom OSC-Canibalisten STRUPPI, der auch schweinereien vorhat