07.05.2006, 22:46
also für die österreicher ....die letzte öamtc - nemws lesen !!!
Die Antworten der ÖAMTC-Experten.
Links zum Thema
Licht am Tag: Alle Infos
Erhebung & Ergebnisse
Regeln im Ausland
Pro und Contra (pdf)
Gratis Licht-Check
Erinnerungs-Kleber (pdf)
Seit 15. November 2005 müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.
Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind. Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.
Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
Strafen
Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.
Wenn "Lichtsünder" auch vorerst nicht bestraft werden, drohen bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile: Wer ohne Licht gefahren ist, müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung.
Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
So funktioniert richtiges Nachrüsten
An den Club werden viele Anfragen gerichtet, wie Tagfahrleuchten nachgerüstet werden können. "Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist. Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen.
Der ÖAMTC erwartet, dass das Verkehrsministerium umgehend die Voraussetzungen für die Nachrüstung festlegen wird. Auch die Exekutive muss die entsprechenden Informationen erhalten, damit es zu keinen rechtswidrigen Beanstandungen kommt. Auf europäischer Ebene sieht der ÖAMTC im Zuge der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs die Chance, sich gemeinsam mit seinen Schwesterclubs für eine möglichst einheitliche Lösung zu engagieren. "Wir werden uns im Rahmen unseres Dachverbandes FIA dafür einsetzen, dass europaweit alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet werden", sagt der Club-Jurist.
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat im Zuge der Gesetzeswerdung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten.
Die Antworten der ÖAMTC-Experten.
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Regeln im Ausland
Pro und Contra (pdf)
Gratis Licht-Check
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Seit 15. November 2005 müssen auch mehrspurige Kraftfahrzeuge ganzjährig mit Licht fahren. Das gilt für Freilandstraßen genauso wie für das Ortsgebiet.
Es dürfen auch Nebelscheinwerfer alleine als "Licht bei Tag"-Beleuchtung eingesetzt werden. Voraussetzung ist allerdings, dass nur Nebelscheinwerfer verwendet werden dürfen, die in die Fahrzeugfront eingebaut sind. Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht: Die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten sind aktiviert.
Gedimmtes Abblendlicht: Diese in Fachkreisen ziemlich umstrittene Lösung ist ebenfalls weiterhin zulässig. Jedenfalls sollte hier ein Profi zu Rate gezogen werden, um sicherzustellen, dass die Leuchtstärke ausreichend ist. Vorteil: Geringer Lampenverschleiß, keine äußere Änderung am Fahrzeug nötig. Nachteil: Sehr kompliziert zu verkabeln.
Nachrüsten mit speziellen Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw. ausschalten. Der Vorteil liegt im geringeren Stromverbrauch und der Lampentausch ist billiger als bei Nebelscheinwerfern. Die Blendwirkung ist praktisch ausgeschlossen und der Kraftstoffverbrauch geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Nebelscheinwerfer alleine: Diese dürfen nun auch (voraussichtlich ab Ende April) bei Tag und guten Sichtverhältnissen eingeschaltet sein. Der Stromverbrauch ist ähnlich wie bei Abblendscheinwerfern, der Lampentausch ist aber billiger und einfacher. Wer Nebelscheinwerfer verwendet, schont die Glühlampen des Abblendlichtes und verlängert daher deren Lebensdauer.
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht: Diese Kombination ist sowohl bei Tag als auch bei schlechten Sichtverhältnissen seit 2005 nicht mehr verboten, sollte aber bei guten Sichtverhältnissen aufgrund des hohen Energieverbrauches und Lampenverschleißes vermieden werden.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland verboten:
Unbeleuchtet fahren (war bisher für mehrspurige Kfz erlaubt).
Nur das Begrenzungslicht (war bisher erlaubt).
Fernlicht, wenn jemand geblendet werden kann (wie bisher verboten).
Abblendlicht, das zu stark gedimmt wurde (weil die vorgeschriebenen Mindestwerte für die Leuchtstärke nicht erreicht werden).
Die Bestimmungen bei Dunkelheit oder schlechter Sicht bzw beim Fahren im Tunnel bleiben unverändert, außer, dass Tagfahrleuchten nicht ausreichen und daher verboten sind.
Strafen
Wer bei Tag und guter Sicht ohne oder mit vorschriftswidriger Beleuchtung angehalten wird, muss ab 15. April 2006 mit einem Organmandat in Höhe von € 15,-- rechnen. Bis zu diesem Termin ist die Polizei angewiesen, mit Abmahnungen vorzugehen. Für falsche Beleuchtung bei Dunkelheit oder Sichtbehinderung reicht der Strafrahmen bis zu € 5,000,--.
Wenn "Lichtsünder" auch vorerst nicht bestraft werden, drohen bei einem Unfall trotzdem rechtliche Nachteile: Wer ohne Licht gefahren ist, müsste nämlich beweisen, dass der Unfall auch mit eingeschaltetem Licht passiert wäre. Der Beweis wird oft schwer zu erbringen sein. Die Folge wäre eine straf- bzw. zivilrechtliche Haftung.
Der ÖAMTC sieht in der Gesetzesnovelle nur eine Übergangslösung; er verlangt, dass ab 2007 europaweit alle Neufahrzeuge mit Tagfahrleuchten ausgestattet werden.
So funktioniert richtiges Nachrüsten
An den Club werden viele Anfragen gerichtet, wie Tagfahrleuchten nachgerüstet werden können. "Grundsätzlich gilt, dass bei Verwendung von EU-konformen Leuchten bzw. solchen mit 'ECE-Prüfzeichen' keine behördliche Genehmigung für den Einbau erforderlich ist. Eigenmächtige Umbauten bestehender Leuchten sind grundsätzlich unzulässig", warnt Hoffer. Wer elektronische Dimmer einbauen möchte, sollte dies unbedingt nur gemeinsam mit einer dafür spezialisierten Fachwerkstätte durchführen.
Der ÖAMTC erwartet, dass das Verkehrsministerium umgehend die Voraussetzungen für die Nachrüstung festlegen wird. Auch die Exekutive muss die entsprechenden Informationen erhalten, damit es zu keinen rechtswidrigen Beanstandungen kommt. Auf europäischer Ebene sieht der ÖAMTC im Zuge der kommenden EU-Präsidentschaft Österreichs die Chance, sich gemeinsam mit seinen Schwesterclubs für eine möglichst einheitliche Lösung zu engagieren. "Wir werden uns im Rahmen unseres Dachverbandes FIA dafür einsetzen, dass europaweit alle Neuwagen mit speziellem Tagfahrlicht ausgestattet werden", sagt der Club-Jurist.
Der Verkehrsausschuss des Nationalrats hat im Zuge der Gesetzeswerdung erklärt, dass die Ergebnisse der neuen Bestimmungen nach zwei Jahren evaluiert werden sollen. Im Zuge dessen soll überprüft werden, ob die erhofften Vorteile eingetreten sind und ob sich die erwarteten Nachteile in Grenzen halten.
Demnächst in Wien...
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