07.05.2006, 22:49
Lichtpflicht
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Künftig dürfen auch Nebelscheinwerfer eingesetzt werden.Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
* Verpflichtend muss das ganze Jahr über das Abblendlicht in folgenden Ländern eingeschaltet sein: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Russland, Schweden, Slowenien und Ungarn.
* Zeitlich begrenzte Regelungen gibt es folgende:
in Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
in Litauen vom 1. November bis zum 1. März
und in der Slowakei vom 15. Oktober bis 15. März.
In Tschechien gilt die akt. Lichtpflicht noch bis zum 15. März, am 1. Juli 2006 wird jedoch die ganzjährige Lichtpflicht eingeführt.
* Die Schweiz hat bereits seit längerem eine Empfehlung zu Licht am Tag ausgesprochen, ebenso Frankreich, das 2006 entscheiden will, ob eine ganzjährige Lichtpflicht eingeführt werden soll. Dritter im Bunde der "Empfehlungen" ist Deutschland.
* Mehrere Länder wie Belarus, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor.
In vielen Ländern gilt Licht am Tag für einspurige Fahrzeuge - Biker sind gut beraten, die Lichtpflicht zu beachten, da der Strafrahmen von 10 Euro in Deutschland bis zu max. 300 Euro in Portugal reicht.
Derzeit ist es nicht erforderlich "echte Tagfahrleuchten" nach ECE- Regelung 87 im Auto zu haben. "Alle Länder mit Lichtpflicht tolerieren beide Möglichkeiten, Tagfahrleuchten wie auch normales Abblendlicht", beruhigt die ÖAMTC-Expertin.
Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von einem Set Ersatzglühbirnen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen.
Ein Kuriosum gibt es über Portugal zu berichten: Dort müssen alle Kraftfahrzeuge lediglich auf der Straße IP 5, die von der spanischen Grenze bei Vilar Formoso nach Aveiro führt, untertags das Licht eingeschaltet haben.
Eine aktuelle Clubumfrage zu den europäischen Bestimmungen finden Sie hier.
Die folgenden Lichtquellen sind bei Tag und guter Sicht im Ortsgebiet und im Freiland erlaubt:
Serienmäßiges Abblendlicht - damit ist die komplette Fahrzeugbeleuchtung gemeinsam mit Begrenzungslicht, Kennzeichenleuchten und Schlussleuchten gemeint.
Spezielle Tagfahrleuchten, die sich beim Betätigen der Zündung ein- bzw ausschalten; außer Begrenzungslicht dürfen andere Leuchten nicht gleichzeitig brennen. Eine Blendwirkung ist durch Tagfahrleuchten praktisch ausgeschlossen, der Kraftstoffverbrauch ist deutlich geringer als bei Verwendung von Abblendlicht.
Abblendscheinwerfer alleine in voller Leistung, ohne dass gleichzeitig Schlussleuchten und weitere Leuchten brennen. Derartige Schaltungen, die meist mit der Zündung geschaltet werden, bieten manche Fahrzeughersteller als "serienmäßiges Tagfahrlicht" an.
Abblendscheinwerfer alleine, aber mit elektronisch reduzierter Leistung. Die Leuchtstärke muss so stark sein, dass die gesetzlich festgelegten Werte erreicht werden.
Künftig dürfen auch Nebelscheinwerfer eingesetzt werden.Voraussichtlich Ende April wird das neue Gesetz in Kraft treten.
Nebelscheinwerfer alleine (wenn fix eingebaut)
Nebelscheinwerfer und Abblendlicht
* Verpflichtend muss das ganze Jahr über das Abblendlicht in folgenden Ländern eingeschaltet sein: Dänemark, Estland, Finnland, Island, Italien, Kroatien, Lettland, Mazedonien, Norwegen, Russland, Schweden, Slowenien und Ungarn.
* Zeitlich begrenzte Regelungen gibt es folgende:
in Polen vom 1. Oktober bis Ende Februar
in Litauen vom 1. November bis zum 1. März
und in der Slowakei vom 15. Oktober bis 15. März.
In Tschechien gilt die akt. Lichtpflicht noch bis zum 15. März, am 1. Juli 2006 wird jedoch die ganzjährige Lichtpflicht eingeführt.
* Die Schweiz hat bereits seit längerem eine Empfehlung zu Licht am Tag ausgesprochen, ebenso Frankreich, das 2006 entscheiden will, ob eine ganzjährige Lichtpflicht eingeführt werden soll. Dritter im Bunde der "Empfehlungen" ist Deutschland.
* Mehrere Länder wie Belarus, Bulgarien, Großbritannien, Irland, Luxemburg, Monaco, Niederlande, Türkei und Zypern geben überhaupt keine Lichtbestimmungen vor.
In vielen Ländern gilt Licht am Tag für einspurige Fahrzeuge - Biker sind gut beraten, die Lichtpflicht zu beachten, da der Strafrahmen von 10 Euro in Deutschland bis zu max. 300 Euro in Portugal reicht.
Derzeit ist es nicht erforderlich "echte Tagfahrleuchten" nach ECE- Regelung 87 im Auto zu haben. "Alle Länder mit Lichtpflicht tolerieren beide Möglichkeiten, Tagfahrleuchten wie auch normales Abblendlicht", beruhigt die ÖAMTC-Expertin.
Außerdem schreiben einige Länder, wie Slowenien, Kroatien, Mazedonien, Bosnien-Herzegowina und Spanien, die Mitnahme von einem Set Ersatzglühbirnen vor. Selbiges ist für Frankreich, Tschechien und Slowakei empfohlen.
Ein Kuriosum gibt es über Portugal zu berichten: Dort müssen alle Kraftfahrzeuge lediglich auf der Straße IP 5, die von der spanischen Grenze bei Vilar Formoso nach Aveiro führt, untertags das Licht eingeschaltet haben.
Eine aktuelle Clubumfrage zu den europäischen Bestimmungen finden Sie hier.
Demnächst in Wien...
Youngtimergarage-Youngtimerservice
die kleine Stube für Youngtimer-Gebrauchte-Teile & Besonderes
:C3spin:
YoungTimer.net
Youngtimergarage-Youngtimerservice
die kleine Stube für Youngtimer-Gebrauchte-Teile & Besonderes
:C3spin:

YoungTimer.net