11.06.2006, 09:32
Zitat:Original von C-556
Also, das mit dem kleinen Kennzeichen ist bei uns komplett unmöglich. Die Zulassungsstelle macht das nicht "für Geld und gute Worte"
Das mit dem Umkleben der Platketten habe ich von einem Rechtsanwalt prüfen lassen und der hat gesagt:
"Einjeijei, ein Schei...fall, weil: Die Urkunde zeigt den richtigen Inhalt, die Plaketten sind echte Plaketten, das Kennzeichen ist ein echtes Kennzeichen, die Schrift ist die richtige Schrift....." Das wird ein wirklich schwieriger Fall, wenn es überhaupt zu einem "Fall" kommt....
Wie kann eine Urkunde eine "gefälschte" Urkunde sein, wenn alles richtig ist...
Hier bei uns fahren die Jungs mit einem kleinen Kennzeichen vorne ohne Stempel und haben die
"originale Urkunde" im Handschuhfach....
Naja, in der STVZO ist die größe des Kennzeichens vorgeschrieben. Weicht man davon ab ohne eine Ausnahmegenehmigung zuhaben verstößt man also gegen eine Verordnung.
Wundert mich das dies Dein Anwalt nicht so sieht !
Grüße
Jochen