20.06.2006, 09:03
Hallo,
ich habe leider auch nur " Halbwissen " und von daher ist meine Meinung mit einigen Fragezeichen zu versehen.
Wenn man einen PkW privat UND geschäftlich bewegt, so gilt die 1% Regelung nur wenn man kein Fahrtenbuch führt. Ich hatte damals auch nur einen Wagen und durch das Fahrtenbuch konnte ich die 1% Regelung umgehen, es mußten aber 50% gewerbliche Nutzung vorliegen und leider war es auch so, das ich "nur" 50% der MwSt - Vorsteuer ansetzten konnte, von den Rep.-Rechnungen und Tankbelegen usw..... Stand 2001
Seit 2001 : Firmen PKW als Diesel Maultier ( T-Modell Mercedes ), und privat einen Benziner.
Es wird nun KEIN Fahrtenbuch geführt, da ich ja einen Privat Wagen fahre und einen rein für geschäftliche Zwecke was somit auch die 1% Regelung ausfallen läßt.
Aber hier sind bestimmt einige Steuerfachkräfte die eine kompetnete Auskunft geben können.
Grüße
Hias
ich habe leider auch nur " Halbwissen " und von daher ist meine Meinung mit einigen Fragezeichen zu versehen.
Wenn man einen PkW privat UND geschäftlich bewegt, so gilt die 1% Regelung nur wenn man kein Fahrtenbuch führt. Ich hatte damals auch nur einen Wagen und durch das Fahrtenbuch konnte ich die 1% Regelung umgehen, es mußten aber 50% gewerbliche Nutzung vorliegen und leider war es auch so, das ich "nur" 50% der MwSt - Vorsteuer ansetzten konnte, von den Rep.-Rechnungen und Tankbelegen usw..... Stand 2001
Seit 2001 : Firmen PKW als Diesel Maultier ( T-Modell Mercedes ), und privat einen Benziner.
Es wird nun KEIN Fahrtenbuch geführt, da ich ja einen Privat Wagen fahre und einen rein für geschäftliche Zwecke was somit auch die 1% Regelung ausfallen läßt.
Aber hier sind bestimmt einige Steuerfachkräfte die eine kompetnete Auskunft geben können.
Grüße
Hias
Grüße aus Niederbayern
Matthias
Matthias