20.06.2006, 10:09
Der Nachweis der mehr als 50% betrieblichen Nutzung für die Inanspruchnahme der 1%-Regelung gilt nur für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Unbeschadet dessen haben alle die Möglichkeit, anhand eines sorgfältigst geführten Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten pro rata anzusetzen.
mit steuerbürokratischem Gruß
JR
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Unbeschadet dessen haben alle die Möglichkeit, anhand eines sorgfältigst geführten Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten pro rata anzusetzen.
mit steuerbürokratischem Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!