20.06.2006, 10:09
Der Nachweis der mehr als 50% betrieblichen Nutzung für die Inanspruchnahme der 1%-Regelung gilt nur für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Unbeschadet dessen haben alle die Möglichkeit, anhand eines sorgfältigst geführten Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten pro rata anzusetzen.
mit steuerbürokratischem Gruß
JR
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Unbeschadet dessen haben alle die Möglichkeit, anhand eines sorgfältigst geführten Fahrtenbuchs die tatsächlichen Kosten pro rata anzusetzen.
mit steuerbürokratischem Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!