20.06.2006, 10:38
Hi JR,
bist Du Dir da sicher, dass es nicht alle Freiberufler betrifft, egal ob Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?
Viele Grüsse
Hermann
Zitat:Der Nachweis der mehr als 50% betrieblichen Nutzung für die Inanspruchnahme der 1%-Regelung gilt nur für Freiberufler, die eine Einnahmen-Überschussrechnung machen.
bist Du Dir da sicher, dass es nicht alle Freiberufler betrifft, egal ob Einnahmen-Überschussrechnung oder Bilanz?
Viele Grüsse
Hermann