20.06.2006, 11:17
Zitat:Original von JR
Für GmbH-Geschäftsführer z.B., die bei ihrer GmbH angestellt sind, ist dieser Nachweis nicht notwendig; diese können weiterhin wie bisher die 1%-Regelung in Anspruch nehmen.
Hallo,
stimmt, da habe ich nochmal Glück gehabt
Gruß
Siggi