20.06.2006, 14:13
Hallo Hermann,
nach meinem Kenntnisstand ist das aber das Abgrenzungskriterium. Kann es Dir von unserer Buchhaltung nochmals raussuchen lassen.
Hi Hias,
Versteuerung der Privatnutzung anhand der tatsächlichen Kosten ist immer möglich, lohnt sich aber nur bei sehr niedrigem Privatnutzungsanteil oder einem Gebrauchtwagen. Dies bedingt aber das sehr sehr genaue Führen eines Fahrtenbuches. Die Anforderungen an das Fahrtenbuch sind wirklich sehr hoch.
Soll ein Fahrzeug ausschließlich geschäftlich genutzt werden, d.h. ohne jeden Privatanteil, gibt es wiederum spezielle Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit die Konstruktion vom Finanzamt akzeptiert wird. Aber dazu fragst Du am besten Deinen Steuerberater.
Gruß
JR
nach meinem Kenntnisstand ist das aber das Abgrenzungskriterium. Kann es Dir von unserer Buchhaltung nochmals raussuchen lassen.
Hi Hias,
Versteuerung der Privatnutzung anhand der tatsächlichen Kosten ist immer möglich, lohnt sich aber nur bei sehr niedrigem Privatnutzungsanteil oder einem Gebrauchtwagen. Dies bedingt aber das sehr sehr genaue Führen eines Fahrtenbuches. Die Anforderungen an das Fahrtenbuch sind wirklich sehr hoch.
Soll ein Fahrzeug ausschließlich geschäftlich genutzt werden, d.h. ohne jeden Privatanteil, gibt es wiederum spezielle Anforderungen, die eingehalten werden müssen, damit die Konstruktion vom Finanzamt akzeptiert wird. Aber dazu fragst Du am besten Deinen Steuerberater.
Gruß
JR
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!