21.06.2006, 00:11
Das ist so nicht richtig. Anerkannt werden nur Fahrtenbücher, die wie bei jeder Buchhaltungssoftware auch üblich, nicht manipulierbar sind. d.h. Excellisten sind nicht statthaft - mit spezieller Software erstellte hingegen schon. Diese sind auch nicht (mit normalen Mitteln) manipulierbar.
Wir haben 3 Fahrzeuge mit privater Nutzung und elektronischen Fahrtenbüchern - und hatten noch keine Probleme.
https://www.bundesfinanzministerium.de/A...7-1-02.pdf
Wir haben 3 Fahrzeuge mit privater Nutzung und elektronischen Fahrtenbüchern - und hatten noch keine Probleme.
https://www.bundesfinanzministerium.de/A...7-1-02.pdf
Zitat:Ein elektronisches Fahrtenbuch ist anzuerkennen, wenn sich daraus dieselben Erkenntnisse wie aus einem manuell geführten Fahrtenbuch gewinnen lassen. Beim Ausdrucken von elektronischen Aufzeichnungen müssen nachträgliche Veränderungen der aufgezeichneten Angaben technisch ausgeschlossen, zumindest aber dokumentiert werden.