20.08.2006, 00:54
Man kann ein Fahrzeug auch mit einem Sportlenkrad ohne Airbag ausrüsten ,ohne die Betriebserlaubnis zu verlieren.
Für viele Fahrzeuge gibt es Rückrüstadapter(Nabe und Widerstand als Airbagsimulator)mit Tüv Gutachten.
Einfach eintragen lassen und fertig.
In der STVZO steht nirgendwo, das ein Fahrzeug Airbags haben muss,und in den COC/Conformitätsbescheinigungen auch nicht.
Wieso soll die Betriebserlaubnis nicht mehr gelten wenn ein Sportlenkrad ohne Airbag eiongetragen ist.
Dieses Verfahren haben wir schon unzählige Male eintragen lassen,keine Probleme mit dem TÜV.
Frei nach dem Motto ,wer keinen Airbag will,der muss auch nicht.
Für viele Fahrzeuge gibt es Rückrüstadapter(Nabe und Widerstand als Airbagsimulator)mit Tüv Gutachten.
Einfach eintragen lassen und fertig.
In der STVZO steht nirgendwo, das ein Fahrzeug Airbags haben muss,und in den COC/Conformitätsbescheinigungen auch nicht.
Wieso soll die Betriebserlaubnis nicht mehr gelten wenn ein Sportlenkrad ohne Airbag eiongetragen ist.
Dieses Verfahren haben wir schon unzählige Male eintragen lassen,keine Probleme mit dem TÜV.
Frei nach dem Motto ,wer keinen Airbag will,der muss auch nicht.
![Yeeah! Yeeah!](https://www.corvetteforum.de/images/smilies/icon_cooler.gif)
Mail an Corvetteproject klicke hier
Corvetteproject
Telefon 02406 9247240
E-Mail info@corvetteproject.de
Öffnungszeiten Mo-Fr
09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30
Corvetteproject
Telefon 02406 9247240
E-Mail info@corvetteproject.de
Öffnungszeiten Mo-Fr
09:00 bis 12:30 und von 14:00 bis 17:30