22.11.2002, 19:28
Falsch, Wessi !
Nach der neuen Gefahrengutverordnung darfst Du in Flaschen abgefüllte Gase nur mit dem entsprechenden Befähigungsnachweis und nach den gesetzlichen Bestimmungen transportieren.
Allein schon deswegen, weil die Gase mit hohem Druck in die Flaschen abgefüllt werden. Bricht das Ventil (z.B. durch Erschütterungen oder einen Unfall), fliegt Dir die Flasche um die Ohren.
Und das ist kein großer Spaß.
Nach der neuen Gefahrengutverordnung darfst Du in Flaschen abgefüllte Gase nur mit dem entsprechenden Befähigungsnachweis und nach den gesetzlichen Bestimmungen transportieren.
Allein schon deswegen, weil die Gase mit hohem Druck in die Flaschen abgefüllt werden. Bricht das Ventil (z.B. durch Erschütterungen oder einen Unfall), fliegt Dir die Flasche um die Ohren.
Und das ist kein großer Spaß.
Liebe Grüße
Michl
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Michl
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