11.10.2006, 07:56
(egal wie lange das Fahrzeug stillgelegt wurde) das ist so nicht richtig , wenn das Fahrzeug in Flensburg erst einmal gelöscht ist (momentan nach 18 monaten) darfst du die alten Schilder nicht mehr verwenden die könnten schon an einem anderen Fz sein.Aber scheinbar gibt es immer noch versch. Variaten der An Ab und Ummeldung .so kenn ich es aus eigener Erfahrung. CU werner
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