17.10.2006, 18:36
Selbst wenn der Airbag ausgetragen worden ist, könnte ich mir vorstellen, dass im Falle eines Falles die gegnerische Versicherung bei einer Kopfverletzung mit einem erheblichen Mitverschulden argumentierte.
Könnte man noch nicht einmal was dagegen sagen.
Gruß
JR
Könnte man noch nicht einmal was dagegen sagen.
Gruß
JR
![[Bild: cf_sig_2009.jpg]](https://www.reitz-net.de/bilder/cf_sig_2009.jpg)
Es ist schade, dass nicht mehr das Erreichte zählt, sondern das Erzählte reicht!