23.10.2006, 10:13
Zitat:Original von Ingo Rausch
Was kosten eigentlich ein Gutachten nach Par. 21 (STVZO ?) und AU ??
Das will der Verkäufer aus Hof nämlich bei Kaufinteresse machen. D.h. ich würde nach Hof fahren, der Wagen gefällt mir und wir werden uns ggf. einig (wahrscheinlich mit Anzahlung und Kaufvertrag), würde dann aber wohl den Wagen noch dort lassen. Er macht dann das Gutachten und ich fahre noch ein zweites Mal hin und hole den Wagen.
Ich würde aber
a) den Wagen ungern da lassen, nachdem ich zumindest eine Anzahlung geleistet habe
b) ein zweites Mal von Düsseldorf nach Hof fahren.
Besser fände ich, die Kosten für das Gutachten und AU vom Preis abzuziehen und ich mache das selbst. Nur weiss ich nicht, wie hoch diese Kosten sind!?!?
Vielen Dank und guten Start in die Woche, Ingo
Was soll Dir das Gutachten dann noch nützen, mal abgesehen davon, daß es eh wenig aussagekräftig ist.
Überleg mal, Du kaufst den Wagen abzgl. Gutachtenkosten, gibst dem Verkäufer das Geld, nimmst das Auto mit und das Gutachten ist negativ.
Wenn der Kaufvertarg unter der aufschiebenden Bedingung des positiven Gutachten geschlossen wurde, willst Du nun den Kauf Rückabwickeln.
Gaht aber nicht, da der Verkäufer die Kohle versoffen hat oder andere Gläubiger bedient hat und ist ansonsten in der Verbraucherinsolvenz .
Wat nu ??
So geht das also nicht.
Entweder
1.
Du suchst Dir jemanden mit Ahnung, schaust sie an und fährst sie und dann kaufst Du sie oder läßt es sein.
2.
Kaufvertrag wie oben beschrieben, Geld beim Notar hinterlegen, Fahrzeug einem Gutachter, der sich mit Vetten auskennt, vorführen und dann nach Gutachtenergebnis ja /nein.
Geld je nach Alternative an VK oder Zug um Zug nach Rückgabe des Fahrzeugs an den VK an Dich zurück
Nur so gehts.
Gruß Edgar