20.11.2006, 17:45
@Helmut: Letztendlich muss die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Ordnungsamt / die Zulassungsstelle des Landkreises) Dir eine Ausnahmegenehmigung erstellen. Diese ist natürlich immer Ermessenssache und man hat keinerlei Rechtsanspruch darauf. Eine TüV-Eintragung ist dabei völlig egal.
Unter dem Strich haben wir 4 Abstufungen in Deutschland:
Typ 1: Geht nicht
Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehigung
Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung
Typ 4: Geht problemlos (sehr selten).
Unter dem Strich haben wir 4 Abstufungen in Deutschland:
Typ 1: Geht nicht
Typ 2: Geht, mit TüV-Eintragung und Ausnahmegenehigung
Typ 3: Geht, mit Ausnahmegenehigung
Typ 4: Geht problemlos (sehr selten).