06.12.2006, 09:21
Da hat White-Man völlig recht.
Der Durchmesser der Räder bleibt immer gleich. Das Auge wird nur getäuscht durch die größerer Felge und flacheren Querschnitt des Reifens.
@ Struppi:
Der Umfang des Rades ( Abrollumfang ) bleibt immer gleich und darf nur 7 % Abweichen von der Herstellerangabe. Alles was darüber oder darunter geht muss der Tüv eintragen und dafür braucht man eine Tachoangleichung. Regulär gesehen natürlich. ( Klugschissmodus aus)
Ben
Der Durchmesser der Räder bleibt immer gleich. Das Auge wird nur getäuscht durch die größerer Felge und flacheren Querschnitt des Reifens.
@ Struppi:
Der Umfang des Rades ( Abrollumfang ) bleibt immer gleich und darf nur 7 % Abweichen von der Herstellerangabe. Alles was darüber oder darunter geht muss der Tüv eintragen und dafür braucht man eine Tachoangleichung. Regulär gesehen natürlich. ( Klugschissmodus aus)
Ben
Viele Grüße von Ben
Ich brauch keinen Sex. Das Leben besorgts mir jeden Tag !
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