08.12.2006, 12:03
Zitat:Original von Legend32
Ich weiß ja noch nicht, was für eine C5 Ausführung ich finden werde. Klar ist, daß mir die US Version viel besser gefällt. Wenn ich keine Import-Corvette finde, werde ich das Heck auch umbauen wollen.
Wie ist das aber nun mit den Papieren. Muß man da nicht Außnahmegenehmigungen haben? Fällt der Umbau überhaupt beim TÜV auf?
Super finde ich die Idee mit der NSL zwischen den Endrohren.
Grüße
Ralph
Keine Chance.
(1) US-Rückleuchten haben keine E-Prüfnummer -> Nicht im Geltungsbereich der StVO zugelassen (außer mit Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamts)
(2) Fahrtrichtungsanzeiger müssen gelb leuchten (außer mit Ausnahmegenehmigung des Straßenverkehrsamts)
Beides merkt auch der blindeste Prüfer bei der HU, außer Du findest einen, dem man zum Wegschauen überreden kann.
Kommt es aber zum Auffahrunfall, hast Du die A-Karte. Verkehrskontrolle mit Interesse: A-Karte.