08.12.2006, 12:18
Zitat:Original von Molle
es ist möglich die US Rückleuchten eintragen zu lassen.
Richtig. Nur ist diese Eintragung nicht das Papier wert, auf dem es steht. Ich bekomme auch schwarze Scheiben eingetragen oder auch nen Kuhfänger.
Das Problem ist, dass ein Sachverständiger nur Sachen abnehmen kann, die der StVZO entsprechen. Das tun jedoch die US-Dinger nun mal nicht. Also ist die gesamte Abnahme ohne jegliche Wirkung.
Man benötigt eine Ausnahmegenehigung gemäß §70 und §71 StVZO. Diese werden durch die zuständige Straßenverkehrsbehörde (i.d.R. das Landratsamt / Ordnungsamt) vergeben. Erst wenn die diese erteilen (es gibt darauf auch trotz Eintragung keinen Rechtsanspruch!), ist der Spaß legal.