13.02.2007, 23:58
§54 StVZO inkl. Anhang.
Kurzfassung: Nur Blinker mit E-Prüfnummer dürfen verbaut werden, d.h. Eigenbau wird schwierig bis unmöglich (nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde).
Kurzfassung: Nur Blinker mit E-Prüfnummer dürfen verbaut werden, d.h. Eigenbau wird schwierig bis unmöglich (nur mit Ausnahmegenehmigung der zuständigen Straßenverkehrsbehörde).