01.05.2007, 08:00
Hallo,
ich habe es gerade machen lassen (Geiger), nachdem ich den Rückrufzettel vom Kraftfahrtbundesamt schon über 1 Jahr rumliegen hatte.
Eine Rückrufaktion wird nie ungültig, egal wie alt sie ist, und muss kostenlos ausgeführt werden.
ich habe es gerade machen lassen (Geiger), nachdem ich den Rückrufzettel vom Kraftfahrtbundesamt schon über 1 Jahr rumliegen hatte.
Eine Rückrufaktion wird nie ungültig, egal wie alt sie ist, und muss kostenlos ausgeführt werden.