05.06.2007, 15:06
Ganz so unüblich ist doch der Gedankenweg nicht. Wenn es trotz nötiger Sorgfalt des Straßenverkehrsteilnehmers zu einem Unfall kommt (und an gleicher Stelle noch dazu eine Unfallhäufung auftritt), dann muss doch die Frage erlaubt sein, in wieweit die zuständige Behörde ihren Pflichten nachgekommen ist:
(1) nach dem ordnungsgemäßen Straßenzustand
(2) sollte der nicht gegeben sein, nach der korrekten Kennzeichnung der Stelle.
All das werden jedoch nur Sachverständige und Gerichte entscheiden können. Und selbst da...
Es war neulich im TV ein Fall, wo es bei Regen zum Unfall kam. Der Unfallverursacher + alleinig geschädigte klagte wegen schlechtem Straßenzustandes. Der Gutachter und damit das Gericht gaben ihm nicht recht. Pikant an der Sache war jedoch, dass das zuständige Straßenverkehrsamt sofort nach dem Prozess den Belag erneuern ließ...
Vor Gericht und auf hoher See...
Meine Meinung? Kein Thema für ein Forum, sondern im Schadensfall für ein Gericht.
(1) nach dem ordnungsgemäßen Straßenzustand
(2) sollte der nicht gegeben sein, nach der korrekten Kennzeichnung der Stelle.
All das werden jedoch nur Sachverständige und Gerichte entscheiden können. Und selbst da...
Es war neulich im TV ein Fall, wo es bei Regen zum Unfall kam. Der Unfallverursacher + alleinig geschädigte klagte wegen schlechtem Straßenzustandes. Der Gutachter und damit das Gericht gaben ihm nicht recht. Pikant an der Sache war jedoch, dass das zuständige Straßenverkehrsamt sofort nach dem Prozess den Belag erneuern ließ...
Vor Gericht und auf hoher See...
Meine Meinung? Kein Thema für ein Forum, sondern im Schadensfall für ein Gericht.