12.12.2007, 23:57
Zitat:Original von MarkusC5
Zitat:Original von chrisV8
PS: Was sagt den der gesetzgeber wenn man mit einem zu lauten auspuff erwischt wird
können die das auto an ort und stelle stillegen punkte und geldstrafe ist klar
Der Gesetzgeber läßt seinen grünen (bzw. blauen) Exekutivkräften da weitgehende Handlungsfreiheit im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Vorläufige Stillegung bzw. Beschlagnahme zur Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung sind da
durchaus möglich. Die Harleyszene hat da echt leidvolle und teure Erfahrungen.
@Sven:
Herzlichen Glückwunsch zur soundmäßig besten C5-Anlage von einem Bullet-Kollegen und Erfurt-Fan
Vielen Dank,
aber ist das wirklich noch aktuell mit der Bestrafung für die beste Sache (oder zweitbeste Sache) der Welt?
Gruß Sven