13.12.2007, 12:56
Zitat:Original von Corvette C5
[quote]Original von MarkusC5
Der Gesetzgeber läßt seinen grünen (bzw. blauen) Exekutivkräften da weitgehende Handlungsfreiheit im Rahmen des Verhältnismäßigkeitsgrundsatzes. Vorläufige Stillegung bzw. Beschlagnahme zur Beweissicherung und sachverständigen Untersuchung sind da
durchaus möglich. Die Harleyszene hat da echt leidvolle und teure Erfahrungen.
Vielen Dank,
aber ist das wirklich noch aktuell mit der Bestrafung für die beste Sache (oder zweitbeste Sache) der Welt?
Ist es. Wenn man an einen übereifrigen Gesetzeshüter gerät und bei einer Phonmessung die im Fahrzeugschein eingetragenen Geäuschwerte deutlich überschritten werden, ist das ein Verstoß, der definitiv - bis hin zur Stillegung des Fahrzeugs - geahndet werden kann. Unabhängig übrigens davon, ob die Anlage eingetragen ist oder nicht.
Die Eintragung gibt nur eine gewisse Sicherheit, das die Betriebserlaubnis nicht gefährdet ist und im Falle eines Unfalls die Versicherung versuchen kann, daraufhin die Leistung zurück zu fordern.
viele Grüße
Markus
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Stoppt Tierversuche, nehmt Kinderschänder!
Markus
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