13.12.2007, 13:22
Also an einer C5 mit Schaltgetriebe ist die Bullet nahezu unschlagbar! Wenn man das Ding im ersten Gang hochjagt und mit der Motorbremse wieder runterkommen lässt, waren alle auf dem Kudamm überzeugt, dass eine F40 zur Notlandung ansetzt. Es war ein riesen Klang und auch wenns bei uns nur so von Bulletten wimmelt, hat bisher niemanden bei einer Kontrolle was anderes interessiert als mein Führerschein bzw. Fahrzeugschein.
Bei der Z06 klingt die Anlage auch gut, aber anders...leider. Dafür bringt die Anlage an der Z eine Mehrleistung und bei der C5 kostet sie ca. 20 PS...
Und was die Strafe angeht...in deinem Schein ist schon ein erhöhtes Standgeräusch eingetragen. Im Stand wir auch nichts "messbar" überschritten. Daher kann ein Prüfer nach Monaten oder gar Jahren gar nicht mehr behaupten, er hätte das Fahrzeug absolut "gewissenhaft" geprüft. Ich kann mich an meine Prüfung genau erinnern, weil es mein Auto war und es nur einen Vorgang in dieser Richtung gab. Aber der Prüfer?
Zur Not war es ein Versehen, weil man das Fahrzeug bei der Prüfung im Stand nicht als "verdächtig" laut empfand...und ich bin ein Laie und war einfach nur froh, dass sich die Anlage im rechtlichen Rahmen befand.
Bei beiden Fahrzeugen ist übrigens kein Cent mehr bezahlt worden, als die üblichen Gebühren! Selbst ein Aufrunden auf ne glatte Summe wurde nicht angenommen!
Also ich bin überzeugt, dass die schlimmste Folge beim Erwischtwerden der Austausch der Anlage ist. Mit jedem durchschnittlichen Anwalt sollte die Sache "im Zweifel" straffrei ausgehen.
Bei der Z hält sich das sowieso im normalen Rahmen, nur bei der C5 (mit Schaltung), da ist es wirklich ein bisschen laut...aber totgeil
Bei der Z06 klingt die Anlage auch gut, aber anders...leider. Dafür bringt die Anlage an der Z eine Mehrleistung und bei der C5 kostet sie ca. 20 PS...
Und was die Strafe angeht...in deinem Schein ist schon ein erhöhtes Standgeräusch eingetragen. Im Stand wir auch nichts "messbar" überschritten. Daher kann ein Prüfer nach Monaten oder gar Jahren gar nicht mehr behaupten, er hätte das Fahrzeug absolut "gewissenhaft" geprüft. Ich kann mich an meine Prüfung genau erinnern, weil es mein Auto war und es nur einen Vorgang in dieser Richtung gab. Aber der Prüfer?
Zur Not war es ein Versehen, weil man das Fahrzeug bei der Prüfung im Stand nicht als "verdächtig" laut empfand...und ich bin ein Laie und war einfach nur froh, dass sich die Anlage im rechtlichen Rahmen befand.
Bei beiden Fahrzeugen ist übrigens kein Cent mehr bezahlt worden, als die üblichen Gebühren! Selbst ein Aufrunden auf ne glatte Summe wurde nicht angenommen!
Also ich bin überzeugt, dass die schlimmste Folge beim Erwischtwerden der Austausch der Anlage ist. Mit jedem durchschnittlichen Anwalt sollte die Sache "im Zweifel" straffrei ausgehen.
Bei der Z hält sich das sowieso im normalen Rahmen, nur bei der C5 (mit Schaltung), da ist es wirklich ein bisschen laut...aber totgeil