13.12.2007, 15:57
Zitat:Original von Gil Speed
Übringens erlischt auch nicht der Versicherungsschutz durch eine andere Auspuffanlage. Wollte das auch nicht glauben, hab ich aber von Versicherung bestätigt bekommen. Selbst wenn durch den Auspuff die Betriebserlaubnis erlischt! Der Versicherungsschutz ist davon nicht betroffen...auch wenn die Anlage nicht eingetragen ist!
Vorsicht! Das gilt nur bei Verträgen, die folgenden Passus nicht enthalten: Bei erloschener BE kein Vollkasko-Schutz und eingeschränkter Haftpflichtschutz.
Auch bei den anderen Verträgen gibt es genügend Richter, die ähnlich geurteilt haben.
Auch falsch: Eintragung schützt vor Ärger nicht aber vor Strafe.
Mitnichten.
Ein Gefälligkeitsgutachten schützt vor Ärger (da sich damit 99% der Polizei zufrieden gibt), nicht aber vor Strafe. Wird eine Geräuschmessung vorgenommen oder bestehen Zweifel und Dein Wagen wird einem Sachverständigen vorgeführt, ist Polen offen. Und der ursprünglich eintragende Sachverständige wird sein Gutachten ganz schnell zurückziehen...