13.12.2007, 18:05
Zitat:Original von Gil Speed
@JMG
Für was ist den "Polen offen"? Der Tüv-Mensch zieht sein Gutachten zurück und ich muss das Auto wieder in einen Verkehrsgerechten Zustand bringen. Wie soll denn das Delikt heißen? Zum Zeitpunkt, als ich gefahren bin, war ich im Glauben eine rechtsgültige Zulassung zu haben. Ich kann schlecht mein Wort über die Meinung des Gutachters stellen. Er hat die Eintragung genehmigt! Ich muss das Fahrzeug zurückbauen, aber eine Strafe? Für was?
Du bekommst ein Bußgeldverfahren an den Hals (das ist aber überschaubar - 3 Punkte, 50€). Das ist das, was Dir von Seiten der Polizei droht.
Das zuständige Straßenverkehrsamt wird Dir zudem die Begutachtungskosten auferlegen, die Stilllegungskosten und gegebenenfalls eine weitere Strafmaßnahme ersinnen. Dieser Abschnitt greift aber NUR, wenn die Polizei Dein Fahrzeug tatsächlich einem Sachverständigen vorführt. Regelmäßig geschieht dies jedoch nicht (da die Jungs zu faul sind...).