01.03.2008, 19:37
Hallo Gerd,
für Dein Baujahr sind Rückfahrscheinwerfer noch nicht vorgeschrieben, ein Umrüsten auf 4 rote Rückfahrleuchten ist also TÜV-frei.
Meiner Meinung nach ist auch das Umrüsten auf Bubbles TÜV-frei, weil die Bubbles genauso wenig bauartgenehmigt sind wie die originalen Rückleuchten. Allerdings wirst Du dann auf jeden Fall Katzenaugen anbringen müssen, weil diese in den Bubbles nicht integriert sind (in der Regel müssen diese Katzenaugen auch bei originalen Rücklichtern montiert werden).
Probiere es doch aus, bau sie ein. Beim nächsten regulären TÜV-Termin erfährst Du, wie der Prüfer das sieht. Außerdem sind auch die Meinungen der TÜV-Prüfer unterschiedlich, so dass Dich die Meinungen im Forum sowieso nicht unbedingt weiter bringen. Darüber hinaus weiß doch eh kein Prüfer, wie die originalen Leuchten aussehen.
Gruß Dietmar
Edit: Die Bubbles sind auch H-Kennzeichen konform, denn es gibt sie von Ecklers schon länger als 20 Jahre
für Dein Baujahr sind Rückfahrscheinwerfer noch nicht vorgeschrieben, ein Umrüsten auf 4 rote Rückfahrleuchten ist also TÜV-frei.
Meiner Meinung nach ist auch das Umrüsten auf Bubbles TÜV-frei, weil die Bubbles genauso wenig bauartgenehmigt sind wie die originalen Rückleuchten. Allerdings wirst Du dann auf jeden Fall Katzenaugen anbringen müssen, weil diese in den Bubbles nicht integriert sind (in der Regel müssen diese Katzenaugen auch bei originalen Rücklichtern montiert werden).
Probiere es doch aus, bau sie ein. Beim nächsten regulären TÜV-Termin erfährst Du, wie der Prüfer das sieht. Außerdem sind auch die Meinungen der TÜV-Prüfer unterschiedlich, so dass Dich die Meinungen im Forum sowieso nicht unbedingt weiter bringen. Darüber hinaus weiß doch eh kein Prüfer, wie die originalen Leuchten aussehen.
Gruß Dietmar
Edit: Die Bubbles sind auch H-Kennzeichen konform, denn es gibt sie von Ecklers schon länger als 20 Jahre
Corv76
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