10.04.2008, 17:25
Hallo Leute,
benötige mal Euren Rat und Hilfe.
Habe die H&R Spurverbreiterung 4085704 (je 20mm pro Rad) zwischen den Jahren an der Hinterachse montiert. War kein Problem.
Heute war ich beim TÜV und wollte mir mit dem Gutachten den Schein holen, damit ich die Spurverbreiterung in den Fahrzeugschein eintragen lassen kann.
Die Jungs wollten nicht so richtig weil…………..
Meine Corvette ist eine US-Version und wurde als US-Version auch importiert. Das heißt, dass sie unter 2.2 im Schein einen genullten Eintrag hat. Das heißt wiederum laut TÜV Prüfer, dass sie keine offizielle EG-Betriebserlaubnis hat. Stimmt das ???
Im offiziellen Gutachten von H&R (siehe Anhang) steht Chevrolet „Y“ Corvette und die EG-Betriebserlaubnis. Er konnte also keine Beziehung zu dem Gutachten herstellen. Des weiteren findet er kein „Y“ im Fahrzeugschein.
Das „Y“ ist bei GM die Plattform auf welches das Fahrzeug aufgebaut wurde.
Er will jetzt ein Dokument von GM, welches zeigt, dass das Fahrzeug was ich habe, dem Gutachten entspricht.
Ich glaube, dass ist wohl etwas überzogen, oder?
Okay, dieser TÜV hat mich zum letzten mal gesehen, aber wenn ich zum nächsten fahre, will ich etwas besser vorbereitet sein.
Wie kann ich vorgehen?
Hat einer irgendwelche offiziellen Dokumente welche ausreichen um die Dinger eintragen zu lassen und welche eine Beziehung vom Gutachten zum Schein haben.
Das beste war, sie mussten erst mal "Googeln " was Chevrolet Y-Platform und Corvette C5 bedeutete.
.......eigentlich leben wir nicht auf dem Land.
Aber das mal nur nebenbei.
benötige mal Euren Rat und Hilfe.
Habe die H&R Spurverbreiterung 4085704 (je 20mm pro Rad) zwischen den Jahren an der Hinterachse montiert. War kein Problem.
Heute war ich beim TÜV und wollte mir mit dem Gutachten den Schein holen, damit ich die Spurverbreiterung in den Fahrzeugschein eintragen lassen kann.
Die Jungs wollten nicht so richtig weil…………..
Meine Corvette ist eine US-Version und wurde als US-Version auch importiert. Das heißt, dass sie unter 2.2 im Schein einen genullten Eintrag hat. Das heißt wiederum laut TÜV Prüfer, dass sie keine offizielle EG-Betriebserlaubnis hat. Stimmt das ???
Im offiziellen Gutachten von H&R (siehe Anhang) steht Chevrolet „Y“ Corvette und die EG-Betriebserlaubnis. Er konnte also keine Beziehung zu dem Gutachten herstellen. Des weiteren findet er kein „Y“ im Fahrzeugschein.
Das „Y“ ist bei GM die Plattform auf welches das Fahrzeug aufgebaut wurde.
Er will jetzt ein Dokument von GM, welches zeigt, dass das Fahrzeug was ich habe, dem Gutachten entspricht.
Ich glaube, dass ist wohl etwas überzogen, oder?
Okay, dieser TÜV hat mich zum letzten mal gesehen, aber wenn ich zum nächsten fahre, will ich etwas besser vorbereitet sein.
Wie kann ich vorgehen?
Hat einer irgendwelche offiziellen Dokumente welche ausreichen um die Dinger eintragen zu lassen und welche eine Beziehung vom Gutachten zum Schein haben.
Das beste war, sie mussten erst mal "Googeln " was Chevrolet Y-Platform und Corvette C5 bedeutete.
.......eigentlich leben wir nicht auf dem Land.
Aber das mal nur nebenbei.
Gruß
Albert
____________________________________________________
Nein, ich habe keine Macken. Das sind SPECIAL EFFECTS.
Albert
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