27.05.2008, 10:20
Druck Dir die ECE R48 aus und halte sie dem Prüfer unter die Nase. Dort steht sinngemäß das drin was Nero geschrieben hat, nur deutlich technischer und fachgerechter.
Wenn er einen Nachweis über die Zuladung fordert mußt Du allerdings GM anschreiben, aber:
Die C5 und C6 haben beide sowohl bei Halogen (C5) als auch bei Xenon KEINE Leuchtweitenregelung. Weder eine manuelle noch eine automatische.
Das bei Xenon eine nötig ist, ist auch ein Trugschluß der Prüfer. (siehe R48)
Sonst dreh den Spieß um und bitte ihm Dir den entsprechenden Passus zu zeigen der das eindeutig belegt.
Viel Erfolg.
Wenn er einen Nachweis über die Zuladung fordert mußt Du allerdings GM anschreiben, aber:
Die C5 und C6 haben beide sowohl bei Halogen (C5) als auch bei Xenon KEINE Leuchtweitenregelung. Weder eine manuelle noch eine automatische.
Das bei Xenon eine nötig ist, ist auch ein Trugschluß der Prüfer. (siehe R48)
Sonst dreh den Spieß um und bitte ihm Dir den entsprechenden Passus zu zeigen der das eindeutig belegt.
Viel Erfolg.
